Steuer + egNEOS
Da es immer wieder Fragen aufwirft, mal mehr mal weniger, versuche ich das ganze mal zu erklären ohne einen Anspruch auf steuerliche Beratung zu erfüllen.
Allgemein: Als Genossenschaft die Gewinne an ihre Mitglieder auszahlt sind wir teilweise verpflichtet Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abzuführen. Und wenn Kapitalertragssteuer abgeführt wird, dann auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (wenn jemand in der Kirche ist). Jetzt gibt es natürlich Mitglieder, die haben nur kleine Beträge angelegt. Erst wenn man über 1.000 Euro pro Person an „Gewinn“ erhält, müssen in Deutschland die genannten Steuern gezahlt werden. Deswegen gibt es Freistellungsaufträge. Wenn wir diesen erhalten von unseren Mitgliedern, müssen wir die Steuern nicht abführen und können den ganzen Gewinn an unser Mitglied auszahlen. Allerdings müssen wir dann dem Finanzamt wieder melden, wer welchen Freistellungsbetrag in Anspruch genommen hat. Falls das mit dem Freistellungsauftrag vergessen wurde, ist das auch nicht tragisch – einmal im Jahr erhaltet ihr von uns eine Steuerbescheinigung, darin ist geschrieben, wieviel „Gewinn“ ihr erhalten habt und wieviel Steuern für euch abgeführt wurden. Wenn ihr das bei der Steuererklärung mit angebt, erhaltet ihr zu viel gezahlte Steuern zurück. … Alles klar?!?!….
Aber das wäre ja zu einfach. Für uns bei der egNEOS ist das auch ganz schön viel Arbeit, die wir gerne nicht hätten. Deswegen unterscheiden wir zwei Arten von „Gewinn“:
Dividende – Gewinnbeteiligung: Jährlich auf unserer Mitgliederversammlung im Juni wird beschlossen, ob die Mitglieder einen Teil vom Gewinn des Vorjahres ausgezahlt bekommen (vorausgesetzt es gibt einen). Das ist eine Art „öffentlicher“ Ertrag, weil nahezu jeder Mitglied werden kann. Für diese Dividende sind wir verpflichtet die Steuern abzuführen und benötigen gegebenenfalls einen Freistellungsauftrag. Bei Beschluss der Auszahlung im Juni, erfolgt diese Mitte Juli. Ihr solltet dann im August die Steuerbescheinigung dazu erhalten.
Zinsen Nachrangdarlehen: Einige unserer Mitglieder sind auch noch an einem konkreten Projekt mit einem Nachrangdarlehen beteiligt. Da gibt es einen vertraglich fest vereinbarten Zins. – Also auch eine Art „Gewinn“. Das ist aber nicht öffentlich, weil nur Mitglieder uns ein Darlehen geben dürfen. Deswegen sind wir als egNEOS nicht verpflichtet die Steuern abzuführen und tun das auch nicht (§11 Abs. 4 des Vertrages). Diese Einkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden als unversteuert. Dafür ist noch nicht mal eine Steuerbescheinigung notwendig, weil die Höhe ja vertraglich geregelt ist. Wir fügen den Betrag jedoch trotzdem auf unserer Steuerbescheinigung ein.
So weit so gut… fehlt nur noch das Thema Zeitraum…
Zeitraum: Privatpersonen müssen die Einkünfte in dem Jahr in der Steuererklärung angeben, in denen sie physisch zugeflossen sind. D.h. egNEOS zahlt Zinsen für das Jahr 2023 im Januar 2024 aus. Also müssen diese Einkünfte in der Steuererklärung 2024 angegeben werden, die im Jahr 2025 bis zum 30.08.2025 abgegeben wird. Unsere Steuerbescheinigungen versenden wir in der Regel im August mit den Zinsen und der Dividende, die in dem Jahr ausgezahlt wurden. Diese Steuerbescheinigung muss dann in der Steuererklärung, die im nächsten Jahr abgegeben wird, angegeben werden. Beispiel: Die Steuerbescheinigung von egNEOS vom August 2023, muss in der Steuererklärung die bis zum 30.08.2024 gemacht wird, angegeben werden.
Bei allen anderen Fragen könnt ihr euch gerne melden… :)