Aktuelles

Stellungnahme der Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eG (egNEOS) zu den Eckpunkten des geplanten Auschreibungsdesigns der EE-Förderung

Stellungnahme der Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eG (egNEOS) zu den Eckpunkten des geplanten Auschreibungsdesigns der EE-Förderung

Am 31.07.2015 veröffentlicht das BMWi ein Eckpunktepapier. Alle Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung

Auzug aus dem Eckpunkte Papier

Auzug aus dem Eckpunkte Papier

. Die egNEOS nimmt Stellung dazu:

  • Ausschreibungen sind grundsätzlich kein sinnvolles Instrument zur Ermittlung der Förderhöhe bei Erneuerbaren Energien. Dies haben die beiden ersten Pilotausschreibungen bei Photovoltaik Freiflächen hier bestätigt: In beiden Runden wurde keine Bürgergenossenschaft bezuschlagt. Allein schon die hohen Vorlaufkosten verhindern die Teilnahmen von Bürgerprojekten. Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass die Akteursvielfalt innerhalb kurzer Zeit erheblich sinkt.
  • Werden sie dennoch eingeführt, dann ist der beste Mechanismus zum Schutz von Energiegenossenschaften, die ihre Risiken kaum streuen können, die sogenannte De-Minimis-Regelung. Die Europäische Kommission hat in ihren Leitlinien diesen Mechanismus ausdrücklich ermöglicht. Bürgerprojekte könnten so die Chance auf eine sichere Marktteilnahme erhalten. Genossenschaften mit nur wenigen Projekten brauchen dringend einen besonderen Schutz, damit sie nicht aus dem Markt gedrängt werden. Schon die hohen Kosten des Genehmigungsverfahrens sind für sie nicht leistbar, wenn dann kein Zuschlag erteilt wird. Es ist daher unverständlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium in seinen Eckpunkten davon dennoch nichts wissen will und Ausnahmen rundweg ablehnt.
  • Förderprogramme u.ä. als Ausgleich für kleine Akteure mit ihrem zusätzlichen bürokratischen Aufwand sind kein geeignetes Instrument. Das EEG ist für Bürgerprojekte geeignet, weil es im Vergleich einfach und unbürokratisch funktioniert.
  • Photovoltaik: Die Freigrenze für 1MW-Solarprojekte auf Dächern muss auf Freiflächenanlagen übertragen Nur so werden solche Anlagen gerade auf dem Land wieder von Genossenschaften errichtet.
  • Zu begrüßen ist der Vorschlag zur BImSch-Genehmigung als Teilnahmevoraussetzung an den jährlich vorgesehenen drei bis vier Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land : Die späte Ausschreibung sorgt dafür, dass nur wirklich seriöse Bieter mit quasi baureifen Projekten ins Rennen gehen. Spekulative Gebote werden so verhindert. Dies ist aber leider auch schon der einzige echte Schutz für die kleinen und mittleren Akteure.
  • Positiv ist auch der Gegenstand der Ausschreibungen, die gleitende Marktprämie. In der Diskussion steht auch immer wieder eine ex-ante festgelegte fixe Marktprämie, die jedoch keine Investitionssicherheit mehr zulassen würde und die Investitionen in die Windenergie daher stark erschweren und die Kapitalkosten nach oben treiben. An der gleitenden Marktprämie als Ausschreibungsgegenstand muss daher unbedingt festgehalten werden!
  • Bedenklich ist im Eckpunktepaket auch eine Lücke: Zwar steht im Koalitionsvertrag, dass die Ausschreibungen zu einem jährlichen Windzubau an Land von netto 2.500 MW führen sollen – die wird aber in den Eckpunkte nicht mehr erwähnt. Schon in den vergangenen Jahren wurden die für die Energiewende nicht nur erfreulichen, sondern unentbehrlichen Ausbauzahlen als Problem umgedeutet. Dabei ist Wind an Land nach dem faktischen Ausbaustopp bei Biogas und dem viel zu geringen Zubau bei Photovoltaik der letzte Sektor geblieben, der die Energiewende wirklich noch vorantreibt! Schon 2.500 MW im Jahr sind nur dann ausreichend, wenn auch die anderen Erneuerbaren sich kräftig entwickeln und die zahlreichen ambitionierten Szenarien auch mit Leben füllen!
Posted in Aktuelles