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Kommunalabgabe nach §6 EEG

Kommunalabgabe nach §6 EEG

Kommunalabgabe nach §6 EEG

Eines der grundlegenden Ziele der egNEOS ist „Gemeinsam für die Region“ – deshalb zahlen wir die freiwillige Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023. Das bedeutet, die anliegenden Gemeinden erhalten insgesamt 0,2 ct/kWh von dem jährlich erzeugten Strom. Im EEG 2021 war das nur mit ab 2021 genehmigten Projekten möglich. Ab dem EEG 2023 auch rückwirkend.

Bei der Windenergieanlage wird das Gemeindegebiet mit einem Radius von 2,5 km erfasst und prozentual aufgeteilt. Bei unserer Anlage NEOS Wind 1 sieht das dann so aus:

Das heißt die Gemeinden Wülknitz, Glaubitz und Zeithain dürfen sich ab 01.10.2023 über zusätzliche Einnahmen freuen.

Auch bei unserem Projekt NEOS Solar 6 sind wir gerade dabei die notwendigen Vereinbarungen zu schließen. Bei Solarprojekten ist die tatsächliche Fläche, auf der die Freiflächenanlage errichtet wurde, ausschlaggebend. Das ist die Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf.

Neben der Kommunalabgabe zahlen wir auch an alle Gemeinden, in denen wir EE-Anlagen betreiben, Gewerbesteuern aufgeteilt nach der Leistung unserer Anlagen. So kommen wir unserem Ziel: „Gemeinsam für die Region“ schon ziemlich nahe, finden wir!

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