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Erfolgreiche Geno-Prüfung 2016

Erfolgreiche Geno-Prüfung 2016

Nach dem Genossenschaftsgesetz sind wir zu einer gesetzlichen Prüfung verpflichtet. 2016 fand nach der Gründungsprüfung 2014 die erste reguläre Prüfung statt. Dabei wurde am 14. November 2016 festgestellt:

„Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft sind geordnet und lassen die Fortführung des Geschäftsbetriebs sowie der Genossenschaft als nicht in Frage gestellt erscheinen. Die Organe der Genossenschaft haben unseren Festellungen zufolge ihre Obliegenheiten erfüllt. Dem Förderzweck der Genossenschaft wurde entsprochen. Die Mitgliederliste wird ordnungsgemäß geführt. Zur Erfolgs- und Finanzplanung der Windkraftanlage, zu den Jahresabschlüssen sowie im Zusammenhang mit dem Vermögensanlagegesetz haben wir Hinweise gegeben.“

Mitglieder können gerne nach Absprache im Büro vorbeikommen und Einsicht in den Prüfungsbericht nehmen. Dazu können wir alle Fragen beantworten. Auf der Mitgliederversammlung im Mai wird der Bericht vorgelegt werden und es kann Einsicht genommen werden.

Schlußbemerkung

Prüfungsbescheinigung

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